Ausbildung zum Friseur

Dauer der Berufsausbildung: 3 Jahre (36 Monate)

Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
Am 01.08.2008 ist die neue Verordnung über die Berufsausbildung Friseur/Friseurin in Kraft getreten.

Neuerungen im Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsberufsbild

Neben den bisherigen Kernqualifikationen auf dem Gebiet der Friseur- und Kosmetikdienstleistungen, wie Haarschnitt und Frisurengestaltung sind Aufgaben im Bereich des Kundenmangements, der Betriebsorganisation einschließlich neuer Kommunikations- und Informationssysteme, des Marketings und des unternehmerischen Denkens und Handelns neu in den Ausbildungsrahmenplan aufgenommen bzw. verstärkt worden.

Pflichtqualifikationseinheiten u.a.:

  • Kundenmanagement
  • Friseurdienstleistungen
  • Dekorative Kosmetik und Maniküre
  • Betriebsorganisation
  • Marketing
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz


Neu ist ebenfalls die Einführung von Wahlmodulen. Die Vertragsparteien wählen aus fünf Modulen ein Modul aus, das mit einer Dauer von acht Wochen im dritten Ausbildungsjahr vermittelt und in der Gesellenprüfung geprüft wird.

Folgende Wahlqualifikationseinheiten gibt es:

  1. Pflegende Kosmetik/ Visagistik
  2. Langhaarfrisuren
  3. Nageldesign/ -modellage
  4. Haarersatz
  5. Coloration

Das ausgewählte Wahlmodul ist im Berufsausbildungsvertrag in der Zeile: Fachrichtung/ Schwerpunkt etc. einzutragen.

Gestreckte Gesellenprüfung

Eine wesentliche Änderung der Neuordnung stellt die Einführung der gestreckten Gesellenprüfung dar. Anstelle des Modells von Zwischen- und Gesellenprüfung findet bei dieser Prüfungsart nur noch die Gesellenprüfung statt. Neu ist, dass die Gesellenprüfung aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2 besteht. Das Gesamtergebnis der Prüfung wird aus den Ergebnissen dieser beiden Teile ermittelt. Der Teil 1 der Gesellenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und das Ergebnis des Teil 1 der Gesellenprüfung fließt mit 25% in das Gesamtergebnis ein. Der Teil 1 der Gesellenprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich (1) - Klassische Friseurarbeit. Im dritten Ausbildungsjahr soll der Teil 2 der Gesellenprüfung folgen. Er wird mit 75% zum Gesamtergebnis gewichtet. Die Gesellenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen (2-5) -  Friseur- und Kosmetikdienstleistungen, Friseurtechniken, Betriebsorganisation und Kundenmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Teilergebnisse dürfen nicht einzeln zertifiziert werden, d.h. Teil 1 und Teil 2 sind keine eigenständigen Prüfungen.

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